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KICJ Research Reports

A Preliminary Study on the Integration of Criminal Justice for the Unification Era - Current Status of the Criminal Justice System in North Korea 사진
A Preliminary Study on the Integration of Criminal Justice for the Unification Era - Current Status of the Criminal Justice System in North Korea
  • LanguageKorean
  • Authors Harkmo Park, Daekeun Kim, Kkyuchang Lee
  • ISBN978-89-7366-319-4
  • Date December 01, 2014
  • Hit377

Abstract

Die vorliegende Arbeit beabsichtigt nicht ein vollständiges Bild von der nordkoreanischen Strafjustiz zu zeichnen, sondern versucht vielmehr mit einem verstehenden Blick an sie heranzugehen. Denn es fehlt nicht an solchen Untersuchungen, die einerseits die tiefe Kluft zwischen Theorie und Praxis in der nordkoreanischen Strafjustiz offenbaren und andererseits auf die scheinbar unüberbrückbaren Unterschiede in der süd- und nordkoreanischen Strafjustiz hinweisen. So gelangen fast alle bisherigen Studien zur strafjustiziellen Rechtsvereinheitlichung von Süd- und Nordkorea letztendlich zu einem pessimistisch geprägten Schluss, dass die Rechtseinheit zwischen Süd- und Nordkorea bei Wiedervereinigung schwer zu erreichen sei, es sei denn, dass sich das sog. „Beitrittsmodell“ wie bei der deutschen Wiedervereinigung durchsetzt.
Ohne sich selbst zu relativieren, wenn nicht zurückzustellen, ist also ein Durchbruch zur Verständigung für die Rechtseinheit kaum zu finden. Die Selbstrelativierung bzw. Selbstreflektierung erweist sich als einen Weg, worüber man sich ungeachtet zahlreicher krasser Unterschiede und Heterogenitäten nähern und überhaupt zur Verständigung einschreiten kann. So befasst sich die vorliegende Untersuchung zuerst mit der Rechtsvergleichung, wobei es einerseits um allgemeine Eigenschaften der sozialistischen Strafjustiz geht und anderseits jeweils um eine besondere Gestaltung der sozialistischen Strafjustiz in den jeweiligen real existierten sozialistischen Ländern. Anhand dieser Ergebnisse der rechtsvergleichenden Betrachtung kann man dann die nordkoreanische Strafjustiz im sozialistischen Kontext verstehen.
Um die Lage der nordkoreanischen Strafjustiz einigermaßen vernünftig einschätzen zu können, muss man einen Blick auf die Rechtsquelle der nordkoreanischen Strafrechts werfen. Die nordkoreanische sozialistische Verfassung beansprucht scheinbar ihre Rolle als die erste Rechtsquelle des Strafrechts, was in einem Rechtsstaat selbstredend wäre.
Positiv zu bewerten ist dabei z.B., dass die nordkoreanische sozialistische Verfassung 2009 erstmals in ihrer Verfassungsgeschichte Achtung vor und Schutz der „Menschenrechte“ zum Ausdruck bringt. Die nordkoreanische Verfassung enthält im Übrigen die meisten Leitprinzipien des nordkoreanischen Strafprozesses. Allerdings genießen Lehre von Kim Il Sung und Worte von Kim Jung Il sowie Leitlinien der Partei der Arbeit Koreas(PdAK, Joseon- Rodong-Dang) eine außerordentliche faktische Geltung, so dass hier von einer „über die Verfassung stehenden„ Rechtsquelle die Rede ist.
Seit das nordkoreanische Strafgesetzbuch(nkStGB) im Jahre 1950 erlassen wurde, waren lange Zeit seine Änderungen und Reformen nach außen nicht bekannt gewesen. Dennoch wurden einige bedeutende Änderungen im nkStGB inzwischen bekannt, zumal Nordkorea nunmehr auch eine offizielle Gesetzestextsammlung herausgibt.
Hier geht es um nkStGB-Änderungsgesetze von 1974, 1987, 2004 und 2012. Bis auf die nkStGB-Änderung im Jahre 1974 ist die nordkoreanische Strafrechtsreform insgesamt und zumindest theoretisch als einen langwierigen Fortschrittsprozess zur Liberalisierung des Strafrechts zu bezeichnen. Nach wie vor ist die nordkoreanische Kriminalpolitk durch eine dualistische Sanktionenpolitik geprägt, in der der Staat gegen das politische Verbrechen bzw. die Systemgegner mit aller Härte nach der Vergeltungslehre vorgeht, während man gegen Alltags- bzw. Kapitalverbrechen relativ mild nach der Besserungsideologie reagiert.
Im nkStGB bildet die Strafrechtsreform 2004 einen Wendepunkt. Der Grundsatz „nulla poena sine lege“ wurde erstmals ins StGB verankert und die Analogie-Vorschrift wurde gestrichen. Im Gegenzug wurde das Bestimmtheitsgebot in den BT-Tatbeständen entscheidend gestärkt, so dass deren Zahl bei der Neuordnung verdoppelt wurde. Der Schwerpunkt im BT wurde vom Staatsschutz auf den Schutz der sozialistischen Wirtschaft hin verschoben. Hier spiegelt sich auch die gesellschaftliche Veränderung in Nordkorea wieder, wobei das wirtschaftliche Leben im Strafrecht mehr Gewicht erhalten hat.
Die Eigenartigkeit im nordkoreanischen Strafrecht ist, dass nkStGB das einziges materielles Strafrecht darstellt, denn es gibt sonst keine Strafgesetze mehr in Nordkorea. Es ist ein krasser Unterschied im Vergleich zum südkoreanischen Strafrecht, wobei uferlose zahlreiche Nebenstrafgesetze existieren und zum Teil die Kriminalpolitik des StGB auszuhöhlen drohen.
Die Strafrechtsreform 2012 ordnet einige wirtschaftliche Tatbestände neu und geht gegen Wirtschafttaten härter vor, während der gesetzliche Strafrahmen im Großen und Ganzen herabgesetzt wurden. Dies kann eine symbolische Geste in der Anfangsphase der Kim Jung Eun Herrschaft sein, was in der Bevölkerung eine positive Erwartung für eine neue Ära einsetzen lassen sollte.
Es gab zwar Fortschritte im nkStGB und in der Gestaltung des Strafprozesses.
Aber die Praxis der nordkoreanischen Strafjustiz ist eine andere Sache als die Gesetze und die Theorie. Die Todeststrafe wurde zahlreichen Beobachtungen zufolge in der Öffentlichkeit grausam vollstreckt. Die Unabhängigkeit der gerichtlichen Entscheidung ist nicht gewährt, denn das Strafverfahren wird unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Fraglich ist auch der Rechtsschutz für die Angeklagten im Verfahren.
Interessante Rechtsinstitutionen im nkStGB wären das Adhäsionsverfahren für Wiedergutmachung bzw. Schadenersatz und die medizinischen Maßnahmen, worüber jedoch kaum Kenntnisse bislang bestehen. Solche Institutionen können bei der Rechtsvereinheitlichung bzw. dem Ausbau einer neuen Strafjustiz nach der Wiedervereinigung neu beleuchtet werden. So gesehen stellen diese neue Forschungsgegenstände im nordkoreanischen Strafrecht dar.
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  • pdf 첨부파일 14-AA-11+통일시대를+위한+형사사법통합방안.pdf (2.08MB / Download:232) Download
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