Dass eine in Seoul, der Hauptstadt Südkoreas, und damit im Fernen Osten abgehaltene internationale
Strafrechtskonferenz in deutscher und englischer Sprache publiziert wird, ist nicht das Gewöhnliche,
und erst recht muss das für eine Veröffentlichung nach über einem Jahrzehnt gelten in einem gerade
auch auf dem Gebiet des Rechts so überaus schnelllebigen Zeitalter. Während Johann Wolfgang von
Goethe im 18. Jahrhundert darüber klagte, dass sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit
fortschleppten, trifft heute das direkte Gegenteil zu, weil die nicht weniger krankhafte Hektik des
Gesetzgebers permanenten Wandel und Unruhe in die Rechtsordnung hineingetragen hat. Jedoch war
und ist das in Seoul von Referenten aus neun Ländern Asiens und Europas behandelte Generalthema
des Lebensschutzes durch Strafrecht im buchstäblichen Sinn ein „Ewigkeitsthema“, dessen philosophischer,
strafrechtsdogmatischer und kriminalpolitischer Kern unwandelbar bleibt, auch wenn medizinische Entwicklungen
und ideologische Wandlungen an die Oberfläche des praktischen Lebens immer wieder
neue Fragestellungen und Probleme heraufführen. Die beiden Plenarvorträge zeigen das in exemplarischer
Weise: So sind die grundsätzlichen Überlegungen, die sich in Claus Roxins umfassendem Problemaufriss
finden, heute so gültig wie damals, während Il-su Kims Analyse zum Schutz des Lebens in der pränidativen
Phase das Fundament für eine Diskussion gelegt hat, die seitdem nicht abgerissen ist, sondern gerade in
Deutschland durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes und eine anschließende äußerst umstrittene
Gesetzgebung unvermindert anhält und auch ein Thema der diesjährigen Strafrechtslehrertagung in Zürich
bildet. Die sich an diese Phase zeitlich anschließenden Probleme des Lebensschutzes sind in den sechs
Sektionen gewissermaßen in umgekehrter Reihenfolge behandelt worden, beginnend mit dem nach wie vor
weltweit aktuellen Problem der Todesstrafe und dem Begriff des Todeszeitpunkts mitsamt den daran
anknüpfenden Fragen der Organtransplantation, um über die Frage der (angemessenen) Bestrafung von
Tötungshandlungen (an den exemplarischen Brennpunkten des Aszendentenmordes, der Tötung auf
Verlangen, der Sterbehilfe und der Kindstötung) mit dem Schwangerschaftsabbruch den Kreis zu schließen.
So wie das vom 12. bis 15. September von den Koreanischen Gesellschaften für Strafrecht, für Kriminologie
und für Strafrechtsvergleichung in Seoul veranstaltete Internationale Strafrechtskolloquium als Grundstein für
eine umfassende und in sich vernetzte Diskussion des strafrechtlichen Lebensschutzes mustergültig
konzipiert worden ist, so wichtig bleibt es deshalb auch, das dabei gelegte, anders als ein Individuum
nicht alternde gedankliche Fundament nunmehr dem nicht nur anhaltend fruchtbaren, sondern im letzten
Jahrzehnt sogar noch weiter intensivierten ostasiatisch-europäischen Strafrechtsdialog über die damaligen
Teilnehmer hinaus zugänglich zu machen. Dabei hoffen wir, dass auch in der schriftlichen Fassung der Beiträge
etwas von der bis heute in unserer Erinnerung nicht verblassten, außergewöhnlichen Atmosphäre der Konferenz
spürbar ist, die am Tage nach dem Attentat auf das World Trade Center begonnen hatte – der hohe Ernst aller
Teilnehmer, das ihnen gemeinsame Ringen um vorurteilsfreie Erkenntnis und das den dramatischen
Zeitumständen zum Trotz tröstliche Gefühl der ausländischen Gäste, bei umsichtig sorgenden Freunden
willkommen und gut aufgehoben zu sein.
Diese Erinnerung und der bleibende Wert der auf dem Kolloquium in Seoul geleisteten Grundlagenarbeit, quasi als
Ouvertüre zu der im letzten Jahrzehnt weltweit geführten Diskussion um den strafrechtlichen Lebensschutz,
haben uns bei einem denkwürdigen Gespräch in München im Jahr 2010 dazu inspiriert, auch nach Jahr und Tag
die jetzt der Öffentlichkeit unterbreitete Publikation in Angriff zu nehmen. Die nachfolgenden 24 Beiträge weltweit
renommierter Strafrechtswissenschaftler aus Korea, Japan, der Volksrepublik China und Taiwan sowie aus
Deutschland, Österreich, Finnland, Italien und Spanien sprechen für sich, doch möchten wir besonders auf die
Abhandlung „Tötung auf Verlangen und Sterbehilfe“ unseres Freundes Wilfried Bottkes aufmerksam machen, die
hier posthum publiziert werden muss, weil sein Autor, der wie wenige andere die strafrechtswissenschaftliche
Diskussion auf diesem Feld unermüdlich vorangetrieben hat, am 8. August 2010 viel zu früh verstorben ist.
Für die wertvolle Unterstützung bei der Drucklegung danken wir allen voran Herrn Hark-Mo Daniel Park und
seinem Mitarbeiter Herrn Jeongho Choe für die Vorbereitung und Leitung der Druckarbeiten in Korea sowie in
München den Herren Dr. Peter Kasiske, Dr. Luis Greco, Benjamin Roger (Maître en Droit) und Frau
Rechtsreferendarin Bernadette Kell für ihre sorgfältige Redaktion der deutschen Übersetzung fremdsprachiger
Originaltexte.
Vorwort V
Plenarvorträge
CLAUS ROXIN
Lebensschutz im Strafrecht –Einführung und Überblick– 3
IL-SU KIM
Der Schutz des embryonalen Lebens in der pränidativen Phase 19
Sektion 1: Todesstrafe
VINCENZO MILTELLO
Die Todesstrafe als internationales Problem 47
SHIZHOU WANG
Vorbehalt und Beschränkung von Todesstrafe in China undihre Anwendung auf Mord 57
IL-TAE HOH
Die Verfassungswidrigkeit der Todesstrafe in Korea 75
SANG-KI PARK
Death penalty in Korea–Ideal and Reality 81
Sektion2: Hirntod und Organtransplantation
FRANCISCO MUÑOZ-CONDE
Strafrechtliche Probleme der Organtransplantation in Spanien 87
Sektion 3: Aszendentenmord
KEIICHI YAMANAKA
Zum Aszendentenmord in Japan 133
KUK CHO
Aggravated Punishment on the Homicide of Lineal Ascendantsin the Korean Penal Code:
Maintain Filial Duty by Criminal Law? 143
Sektion 4: Sterbehilfe
WILFRIED BOTTKE✝
Tötung auf Verlangen und Sterbehilfe: Steuert ein Eignerrechtam Eignen Leben die rechtliche Regulierung? 151
MAKOTO IDA
Tötung auf Verlangen und zulässige Sterbehilfe im japanischen Strafrecht 167
WOONG YIM
Die Rechtfertigung der Euthanasie 173
HYUN-MI CHONG
Die Grenzen der Zulässigkeit der Sterbehilfe 193
Sektion 5: Kindestötung
BARBARA HUEBER
Das Delikt des Kindesmords 213
KURT SCHMOLLER
Empfiehlt sich eine Sonderregelung der „Kindestötung“? 227
DONG WOON SHIN
Kindestötung im koreanischen Recht 257
WON-KI BAEK
Realities and Case Analyses on Infanticides –A Comparative Study under Criminal Law– 273
Sektion 6: Schwangerschaftsabbruch
BERND SCHÜNEMANN
Schwangerschaftsabbruch 287
RAIMO LATHI
Legal Protection of Human Life –A Finnish Point of View– 307
YOUNG-RAHN LEE
Abortion: the reality and the need for legal reform in Korea 323
SANG-WON OH
Die Schutzwürdigkeit ungebornen Lebens und Modelle zur gesetzlichenRegelung dessen Schutzes
aus rechtvergleichender Sicht 335